Eine Photovoltaikanlage ist geplant und die Fertigstellung der Montagearbeiten steht kurz bevor. Die Vorfreude ist groß, da man als Besitzer einer PV-Anlage unabhängiger von schwankenden Energiepreisen ist und gleichzeitig Geld sparen kann. Eine völlige Unabhängigkeit von einem Stromanbieter wird jedoch in der Regel nicht erreicht.
Dadurch ist es notwendig, die PV Anlage mit dem öffentlichen Stromnetz zu verbinden, um Strom beziehen zu können, wenn die Anlage zu wenig Strom erzeugt. Zudem durch die Einspeisung in das öffentliche Netz eine Einspeisungsvergütung bezogen werden. Aus diesen Gründen muss eine PV-Anlage angemeldet werden. Hier gilt es jedoch darauf zu achten, dass die Anmeldung nicht ohne einen Fachbetrieb durchgeführt werden kann!
Kann eine PV-Anlage ohne PV Firma angemeldet werden?
Eine PV-Anlage kann ohne fachmännische Inbetriebnahme durch einen Fachmann nicht angemeldet werden! Nach der Inbetriebnahme wird ein Inbetriebnahme-Protokoll ausgestellt, welches eine fachgerechte Installation belegt. Ohne dieses kann keine Anmeldung der Solaranlage durchgeführt werden.
Wurde das Inbetriebnahme-Protokoll erstellt, steht einer Anmeldung der Anlage nichts mehr entgegen. Mit dem Protokoll kann die Anmeldung auch selbst durchgeführt werden. In der Regel übernehmen die Fachfirmen, die die Inbetriebnahme durchgeführt haben, für ihre Kunden die Anmeldung.
Ausnahme: Inselanlagen werden nicht an das öffentliche Stromnetz angeschlossen und müssen zudem nur bei der Bundesnetzagentur gemeldet werden. Trotzdem empfehlen wir aus Sicherheitsgründen auch bei einer Inselanlage die fachgerechte Montage sowie Inbetriebnahme durch versiertes Fachpersonal.
Kann eine PV-Anlage selber installiert und angemeldet werden?
Es ist grundsätzlich möglich, die PV Anlage selbst zu installieren. Dieses Projekt sollte jedoch nur dann in Angriff genommen werden, wenn fachliches Wissen und technische Kenntnisse sowie handwerkliches Geschick vorhanden sind! Ist man hingegen Laie, sollte die Selbstinstallation auf keinen Fall erfolgen!
Bei der Selbstinstallation besteht das Risiko, Komponenten der Anlage zu beschädigen oder sich selbst und andere zu verletzen. Nicht zu vergessen, dass die Versicherung in diesen Situationen mögliche Schäden nicht abdeckt.
Eine fehlerhafte Installation hat außerdem zur Folge, dass die PV-Anlage nicht die volle Leistung erbringt. Ein großer Vorteil der Installation durch die Fachfirma ist zudem, dass das Inbetriebnahme-Protokoll automatisch ausgestellt wird und eine Anmeldung bei den zuständigen Institutionen durchgeführt wird.
Wird die Installation der PV-Anlage selbst durchgeführt, muss eine Inbetriebnahme trotzdem in jedem Fall durch einen Fachmann erfolgen! Dieser überprüft die Installation und stellt das Inbetriebnahme-Protokoll aus.
Warum ist das Inbetriebnahme-Protokoll so wichtig?
Sobald eine Solaranlage mit dem öffentlichen Stromnetz verbunden wird und der erzeugte Solarstrom eingespeist wird, beginnt die Einspeisungsvergütung. Die Einspeisungsvergütung ist nach dem EEG festgelegt und wird ab dem Datum der Inbetriebnahme für 20 Jahre ausbezahlt.
Wird die PV-Anlage von einer Fachfirma ordnungsgemäß installiert und in Betrieb genommen, wird ein Inbetriebnahme-Protokoll ausgestellt. Mit diesem Protokoll wird anschließend die Anmeldung durchgeführt. Wird eine PV-Anlage selbst installiert, muss eine Fachfirma die Anlage überprüfen und die Verbindung mit dem öffentlichen Stromnetz herstellen. Auch in diesem Fall wird ein Inbetriebnahme-Protokoll ausgestellt, mit dem die Anmeldung erfolgen kann.
Für Haushalte mit mehreren Parteien, beispielsweise zwei Wohneinheiten, bietet sich eine Photovoltaikanlage für zwei Wohneinheiten als ideale Lösung an. Diese Systeme ermöglichen es, den Solarstrom gezielt auf die Wohneinheiten zu verteilen und somit die Vorteile der Einspeisungsvergütung effizient zu nutzen.
Achtung! Nur durch das Inbetriebnahme-Protokoll kann nach der Anmeldung der Anlage die Einspeisungsvergütung bezogen werden!
Die Anmeldung einer PV-Anlage ist Pflicht
Durch die Inbetriebnahme einer PV-Anlage werden mit unterschiedlichen Institutionen Pflichten eingegangen. Zu diesen Pflichten zählen auch die Inbetriebnahme durch einen Fachmann und die Ausstellung eines Inbetriebnahme-Protokolls.
Die Verpflichtungen gegenüber den Institutionen setzen voraus, dass erweiterte oder neue PV-Anlagen angemeldet werden müssen bei:
- der Bundesnetzagentur
- bei Finanzamt
- beim Gewerbeamt
- beim Stromnetzbetreiber
Das Thema Anmeldung der PV-Anlage hört sich umfassend und aufwendig an. Die Durchführung ist jedoch sehr einfach, da in den meisten Fällen der Fachbetrieb, der die Anlage installiert, die Anmeldung übernimmt.
Eine Fachfirma übernimmt die Anmeldung der PV-Anlage
Wurde die PV-Anlage durch eine Fachfirma installiert und in Betrieb genommen, so führt diese in den meisten Fällen für ihre Kunden eine Anmeldung durch. Voraussetzung der Anmeldung durch eine Fachfirma ist die kostenlose Registrierung auf der Homepage des Marktstammdatenregisters.
Übernimmt ein Fachbetrieb die Anmeldung so ist eine Bevollmächtigung auszustellen, wodurch eine geringe Vergütung fällig werden kann. Der Fachbetrieb führt die Anmeldung bei allen notwendigen Institutionen durch und hält sich an die vorgegebenen Fristen.
Die Vorteile durch die Anmeldung der PV Anlage durch eine Fachfirma:
- Ablauf der Anmeldung erfolgt reibungslos
- der Besitzer der PV Anlage muss dich um nichts kümmern
- enorme Zeitersparnis
Was geschieht, wenn eine PV Anlage ohne Anmeldung betrieben wird?
Wird eine PV Anlage nicht rechtzeitig angemeldet, kann dies empfindliche Bußgelder zur Folge haben. Und nicht nur Bußgelder werden festgesetzt, es kann sogar dazu führen, dass die Betriebserlaubnis entzogen wird. Zudem kann es dazu kommen das die Einspeisungsvergütung entfällt.
Einzige Ausnahme der Anmeldepflicht ist eine PV Anlage, die nur zum Eigenbedarf genutzt wird! Inselanlagen, die mit dem öffentlichen Stromnetz keine Verbindung aufweisen, sind gemeint. Diese Inselanlagen werden jedoch zumeist an abgelegenen Orten, wo kein öffentliches Stromnetz vorhanden ist, oder in Ferienhäusern genutzt.
Wo muss die PV Anlage angemeldet werden?
Im Folgenden werden die Anmeldestellen aufgeführt und die zugehörigen Fristen. Die Bundesnetzagentur, der Netzbetreiber und meistens auch das Finanzamt und eventuell das Gewerbeamt müssen informiert werden.
Anmeldung bei der Bundesnetzagentur
Bei der Bundesnetzagentur wird die Anmeldung oder besser Registrierung im Marktstammdatenregister durchgeführt. Die Anmeldung hat bis maximal einen Monat nach der Inbetriebnahme der PV Anlage zu erfolgen. Die Anmeldung kann von einem Fachmann oder von Anlagenbesitzer selbst durchgeführt werden. Unbedingt erforderlich ist das Inbetriebnahme-Protokoll, das von einem Fachmann ausgestellt wurde!
Anmeldung beim Netzbetreiber
Vor der Installation der PV-Anlage muss der zuständige Netzbetreiber informiert werden, um die Netzverträglichkeit zu prüfen. Die Meldung muss unbedingt schon rund 8 Wochen vor der Installation der PV-Anlage durchgeführt werden! Die Anmeldung erfolgt über den zukünftigen Besitzer der PV-Anlage oder den Fachbetrieb, der die Installation vornimmt.
Zudem muss nach erfolgter Installation dem Netzbetreiber das Inbetriebnahme-Protokoll und die Meldebestätigung der Bundesnetzagentur übermittelt werden. Hier gilt eine Frist von einem Monat, die eingehalten werden muss.
Meldung beim Finanzamt
Die Anmeldung der PV-Anlage beim Finanzamt muss bis spätestens einem Monat der Inbetriebnahme erfolgen. Die Anmeldung der Solaranlage beim Finanzamt hat durch den Besitzer der PV-Anlage zu erfolgen.
Meldung beim Gewerbeamt
Die Anmeldung der PV-Anlage muss nur dann beim Gewerbeamt durchgeführt werden, wenn sie über 30 kWp aufweist und dadurch steuerpflichtig ist. Die Meldung muss innerhalb eines Monats nach der Inbetriebnahme durch den Besitzer der Anlage erfolgen.
Privatpersonen, die eine PV-Anlage betreiben, müssen in der Regel keine Meldung beim Gewerbeamt durchführen, denn der Gewinn aus der Einspeisung ist normalerweise zu niedrig.
Info: Wird durch die PV-Anlage ein Gewinn über 24.500,-€ jährlich erwirtschaftet, muss diese beim Gewerbeamt angemeldet werden. Der Gewinn entsteht durch die Einspeisungsvergütung oder wenn die Anlage 30 kWp Leistung überschreitet und auf einem gewerblich genutzten Gebäude installiert wurde.


