Eine Möglichkeit, als Mieter in einem Wohngebäude erneuerbare Energie zu nutzen, ohne selbst eine PV Anlage zu benötigen, besteht durch ein PV Mieterstrommodell. Hier wird eine PV Anlage auf einem Wohngebäude installiert und versorgt mehrere Mieter mit Solarstrom.
Für das PV Mieterstrommodell besteht zudem die Möglichkeit, eine Förderung, den sogenannten “Mieterstromzuschlag” zu erhalten. Was genau das PV Mieterstrommodell ist und welche Möglichkeiten dadurch zur Verfügung stehen, wird im folgenden Beitrag aufgezeigt.
Das PV Mieterstrommodel, was ist das genau?
Eine PV Anlage auf einem Mietshaus zu installieren und den erzeugten Strom den Mietern zur Verfügung zu stellen, ist die Grundidee eines PV Mieterstrommodells. Der erzeugte Solarstrom der Photovoltaikanlage wird von den Mietern genutzt, wodurch der Strombezug aus dem öffentlichen Stromnetz reduziert und die Umwelt geschont werden kann.
Das PV Mieterstrommodell bietet den Vorteil, dass der erzeugte Solarstrom günstiger ist als der Strom von öffentlichen Stromnetzbetreibern. Des Weiteren wird das öffentliche Stromnetz entlastet.
Betrachtet man nur den Kostenfaktor für Strom, so kostet eine kWh Strom von einem Netzbetreiber circa 42 Cent. Berechnet man hingegen die Stromkosten für eine kWh Solarstrom der PV Anlage, so kommt man auf circa 10 Cent. Durch eine Förderung, den Mieterstromzuschlag, werden die Solarstromkosten für Mieter zusätzlich gesenkt.
Worum handelt es sich beim Mieterstromzuschlag?
Eine seit dem Jahre 2017 bestehende Förderung zur Installation von Photovoltaikanlagen auf Mietshäusern ist der Mieterstromzuschlag. Durch die Installation einer PV Anlage auf einem Mietshaus wird es ermöglicht, dass Mieter Solarstrom beziehen können. Die Betreiber der PV Anlage, zumeist die Gebäudeinhaber, erhalten pro kWh Solarstrom, der erzeugt und von Mietern verbraucht wird, einen Zuschlag.
Die Mieterstromzuschlag Höhe
Die Höhe des Mieterstromzuschlages ist niedriger als die Einspeisungsvergütung für Solarstrom. Grund hierfür ist, dass der Anbieter der Mietstromanbieter den Erlös aus dem Stromverkauf und den Zuschlag erhält.
So zum Beispiel beträgt der Mieterstromzuschlag im Jahre 2023 bei neuen PV Anlagen bis zu 10 kW bei rund 2,64 Cent. Bei PV Anlagen bis zu 40 kWh liegt er bei rund 2,45 Cent und 1,65 Cent werden bei PV Anlagen bis 100 kW gewährt.
Die genannten Beträge stammen aus dem Jahr 2023 und können sich aufgrund gesetzlicher Änderungen laufend ändern! Zudem wird die Höhe der Vergütung aus der Abhängigkeit von den Leistungsklassen bemessen. Nicht zu vergessen, dass der Mieterstromzuschlag monatlich reduziert wird!
Welche PV Mieterstrommodelle sind möglich?
Um das PV Mieterstrommodell und dessen Varianten besser verstehen zu können, werden im folgenden die bestehenden Möglichkeiten in einem Überblick vorgestellt. Durch diesen Überblick kann einfacher das richtige Modell gewählt werden.
Der PV-Anlagen Besitzer ist der Energieversorger des Mietshauses
In diesem Fall lässt der Besitzer eines Mietshauses eine PV Anlage auf dem Dach des Wohngebäudes installieren und versorgt die Mieter mit dem erzeugten Solarstrom. Dadurch wird er für seine Mieter zum Energieversorger. Der PV-Anlagenbesitzer übernimmt dadurch auch Pflichten. Er muss zum Beispiel dafür sorgen, dass jeder Mieter seinen eigenen Stromzähler erhält. Zudem muss er den Stromzähler regelmäßig ablesen und die Stromversorgung gewährleisten.
Müssen die Mieter und der Eigentümer des Wohngebäudes zusätzlichen Strom aus dem öffentlichen Stromnetz beziehen, werden weitere Kosten fällig.
Zu den zusätzlichen Kosten zählen:
- Entgelt zur Nutzung des öffentlichen Stromnetzes
- durch den Stromverbrauch aus dem öffentlichen Netz entstehen Abgaben und Umlagen
- die Steuern auf den bezogenen Strom
Eine weitere Aufgabe, die der Eigentümer der PV Anlage übernehmen muss, ist die Einhaltung der besonderen Vorschriften und Regelung bei der Mieterabrechnung und Rechnungserstellung.
Dieses PV Anlagen Mieterstrommodell ist ausschlaggebend, dass der Eigentümer dem Mietstromzuschlag erhalten kann, da er die administrativen Aufgaben erfüllen muss. Hier gilt jedoch zu beachten, dass der entstehende administrative Aufwand nur dann sinnvoll ist, wenn mehr als 10 Mieter den erzeugten Solarstrom nutzen.
Mieter haben bei diesem PV Mieterstrommodell den Vorteil, dass sie die gleichen Rechte erhalten wie bei einem öffentlichen Netzbetreiber. Des Weiteren haben sie die Möglichkeit den Stromanbieter jederzeit wechseln zu können.
Das Contracting – der Verkauf des erzeugten Solarstroms
Bei dieser Möglichkeit kann der PV Anlagen Besitzer den erzeugten Solarstrom verkaufen. In diesem Fall erfolgt der Verkauf an ein externes Dienstleistungsunternehmen. Dieses Dienstleistungsunternehmen wiederum stellt den Mietern des Mietshauses den Solarstroms als Energieversorger zur Verfügung. Für den Eigentümer der PV-Anlage entfällt dadurch der administrative Aufwand.
Zudem ist er nicht mehr zuständig für:
- regelmäßig durchgeführte Ablesungen der Stromzähler
- die gesicherte Stromversorgung
- die Vermarktung des Stromes
Der PV-Anlagenbesitzer ist nur mehr dafür zuständig, dass die PV Anlage ordnungsgemäß gewartet wird und eine maximale Leistung erzielt. Laut der EEG Novelle, die im Jahr 2021 verlautbart wurde, hat der Eigentümer in dieser Variante ebenfalls die Möglichkeit den Mieterstromzuschlag zu beziehen.
Die direkte Vermarktung der PV Anlage
Bei der direkten Vermarktung wird der erzeugte Solarstrom durch bilaterale Verträge an die Mieter des Mietshauses direkt verkauft. Bei diesem Mieterstrommodell beziehen die Mieter den Solarstrom direkt von der PV Anlage. Wird zu wenig Solarstrom zur Verfügung gestellt, muss der benötigte Strom vom öffentlichen Netzbetreiber bezogen werden. Bei diesem Modell benötigen die Mieter einen Stromzähler, damit der verbrauchte Strom gemessen werden kann. Der Mieter bezahlt hier nur den benötigten Strom der PV Anlage.
Es gilt zu beachten, dass bei dieser Variante der Mieterstrommodelle kein Anspruch auf den Mieterstromzuschlag besteht! Begründet wird dies dadurch, dass der PV-Anlagenbesitzer in diesem Fall nicht der Energieversorger ist.
Eine Mieter-Energiegenossenschaft als Pachtmodell</H3>
Es besteht die Möglichkeit, dass die Mieter eines Mietshauses sich zu einer Energiegenossenschaft oder GbR zusammenschließen. Dieses Mieterstrommodell ermöglicht das gemeinsame Betreiben und Nutzen einer Photovoltaikanlage. Zudem besteht die Möglichkeit, eine Verpachtung an andere Mieter oder den Verkauf des Stromes an einen Netzbetreiber durchzuführen.
Ein Pächter einer PV Anlage ist jedoch nicht automatisch der Eigentümer einer PV Anlage! Er hat die Möglichkeit, den Strom selber zu nutzen oder in das öffentliche Stromnetz einzuspeisen. Die Pächter haben jedoch dafür zu sorgen, dass die PV Anlage in regelmäßigen Abständen gewartet und ordnungsgemäß betrieben wird. Auch die Abrechnung muss ordnungsgemäß durchgeführt werden, wodurch administrative Aufgaben übernommen werden müssen.
Als Genossenschaft ist es zudem möglich, die Dachfläche des Mietshauses zu verpachten. Hier besteht die Möglichkeit, dass ein Unternehmen auf dieser Dachfläche eine PV Anlage installiert und Solarstrom erzeugt oder eine Privatpersonen Pächter die Dachfläche. Es gibt also zahlreiche Möglichkeiten, welche je nach Einzelfall mehr oder weniger vorteilhaft sind.


