In Deutschland wird die Energiegewinnung durch Solaranlagen stark gefördert. Lebt man in Bayern und möchte in eine Solaranlage investieren oder eine bestehende Anlage vergrößern, dann bieten sich einige Vorteile. Das Land Bayern bietet Förderungsmöglichkeiten, von denen Privatpersonen enorm profitieren können. Diese sind momentan ausschließlich in Bayern erhältlich, dies jedoch auf regionaler Ebene.

Die Photovoltaik Förderung in Bayern genauer betrachtet

Die Landesregierung in Bayern bietet seit dem Jahr 2019 das “10.000 Häuser Förderprogramm“, welches in zwei Teile aufgeteilt wurde. 

Zum ersten in das “PV Speicher Programm” und zum zweiten in das “Energie System Haus”. Durch die hohe Nachfrage waren jedoch die finanziell zur Verfügung stehenden Mittel für das Energiesystem Haus relativ rasch aufgebraucht. Die finanziellen Mittel für das PV-Speicherprogramm sind ebenfalls erschöpft und bereits seit April 2022 nicht mehr verfügbar. Grund hierfür ist unter anderem der Krieg in der Ukraine, der die Stromkosten extrem steigen ließ. 

Ob es in Zukunft wieder ein Programm geben wird, um Förderungen zu erhalten, ist bisher noch nicht bekannt. Es bestehen jedoch einige Förderungsmöglichkeiten, die durch verschiedene Städte in Bayern gewährt werden. 

Photovoltaik Förderung in Bayern

Förderungen verschiedener Städte für Photovoltaik-Anlagen

Da die Mittel, welche für die beiden Förderprogramme in Bayern zur Verfügung standen, erschöpft sind, bestehen nur noch Fördermöglichkeiten in den Städten. Die folgenden aufgelisteten Städte bieten ein Förderprogramm für die Anschaffung von Photovoltaikanlagen. 

München

Seit Juli 2022 bietet München eine äußerst interessante Förderung im Bereich Solar an. Das Förderprogramm „Klimaneutrale Gebäude“ unterstützt neben einer energetischen Sanierung auch die Installation von solarthermischen Anlagen. Hier gilt jedoch zu beachten, dass die Fördersätze beginnend mit Juli 2023 alle sechs Monate gesenkt werden. 

Folgende Förderbeiträge bestehen derzeit für Photovoltaikanlagen:

  • ein Zuschlag für netzgekoppelte Photovoltaik Anlagen auf Wohngebäuden in Höhe von 265,– €/kWp 
  • ein Zuschlag in Höhe von € 44,–/kWp für den Kauf von Glas-Glas-Modulen 
  • ein Zuschlag in Höhe von € 353,–/kWp für Photovoltaikanlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden 
  • ein Zuschlag von € 88,–/kWp bei der Kombination Photovoltaikanlage mit einem Gründach 

Die bayerische Bauordnung schreibt seit dem Jahr 2023 vor, dass bei Nichtwohngebäuden eine Photovoltaik-Anlage installiert werden muss, wenn diese neu gebaut werden. Dies ist der Grund, weswegen durch das Förder-Programm nur Photovoltaik-Anlagen eine Förderung erhalten, deren Leistung oder der geplante Flächenbedarf nicht der gesetzlichen neuen Regelung unterliegen.  

Tipp: Weitere Informationen zu den Bedingungen der Förderung sind in den Richtlinien enthalten. Ein Antrag zur Förderung kann nur über das Förderportal gestellt werden. Erst nach Erhalt einer Bestätigungsmail über die Reservierung der Fördermittel kann die Photovoltaikanlage gekauft werden!

Stadt Erlangen

Von der Stadt Erlangen wird bei der Erweiterung und der Neuanschaffung von Photovoltaikanlagen eine finanzielle Unterstützung gewährt. Zusätzlich wird auch die Installation eines Batteriespeichers in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage gefördert. 

Folgende Zuschüsse können bei der Stadt Erlangen beantragt werden:

  • € 150,–/kWp Leistung für Photovoltaikanlagen zwischen 1 und 30 kWp jedoch nur bis zu maximal € 4.500,–
  • € 150,–/kWh Speicherkapazität eines Batteriespeichers jedoch maximal nur € 1050,–
  • € 75,–/kWp bei einem Leistungsanteil von 31 bis zu 100 kWp jedoch maximal nur € 5.250,– 

Auf der Webseite der Stadt Erlangen sind Detailinformationen zum Förderprogramm hinterlegt. 

Augsburg

Mit dem Augsburger Solarförderprogramm, das seit September 2023 gültig ist, fördert die Stadt die Anschaffung von Photovoltaikanlagen mit bis zu € 500,–. Ebenso finden Solarthermie-Anlagen, Erweiterungen von Photovoltaikanlagen und Steckersolargeräte eine Förderung. Anspruchsberechtigt sind alle natürlichen und juristischen Personen. Ausgenommen werden Einrichtungen von Land und Bund sowie Körperschaften und Verbände. 

Gefördert wird folgendes:

Durch die Bonusförderung “Nachhaltige Flächennutzung” werden zusätzlich außerdem die folgenden Projekte mit € 100,–/kWp jedoch maximal € 500,– bezuschusst:

  • eine Solaranlage, die mit einer Dachbegrünung kombiniert wird 
  • Solaranlagen an Außenwänden
  • eine Vollbelegung der Dachfläche 

Die Fördermittel wurden über 3 Jahre aufgeteilt. Für das Jahr 2023 betrugen diese Fördermittel € 100.000,– für die Jahre 2024 und 2025 je € 200.000,–. Dadurch ist schon jetzt bereits ersichtlich, dass die Förderungen ab dem Jahr 2025 außer Kraft treten werden. Auf der Webseite der Stadt Augsburg finden sich detaillierte Informationen über die Förderprogramme und deren Richtlinien. 

Förderungen von Regensburg und Fürth

Die beiden Städte Fürth und Regensburg bieten ebenfalls Förderungen, um die Anschaffung von Photovoltaikanlagen voranzutreiben. So gibt es in Fürth die Förderung durch die „KlimaOffensive“, durch die Photovoltaikanlagen mit € 50,–/kWp und Batteriespeicher mit einem pauschalen Betrag von € 500,– gefördert werden. 

In Regensburg wird die Anschaffung von Photovoltaikanlagen mit € 100,–/kWp jedoch maximal € 1.500,– insgesamt gefördert. Zusätzlich werden € 200,– Zuschuss zu der Förderung ausbezahlt, wenn eine Fassaden-Photovoltaik Anlage oder eine Gründach Photovoltaik Anlage installiert werden sollen. Ebenfalls bei besonderen Bedingungen (wie beispielsweise der Denkmalschutz) ist die zusätzliche Förderung zu erhalten.

Die Kosten für die Anschaffung einer Photovoltaikanlage können zusätzlich durch weitere Fördermöglichkeiten abgefedert werden.

Die bundesweiten Förderungen

Lebt man in Bayern, so besteht die Möglichkeit, von bundesweiten und regionalen Förderprogrammen unterstützt zu werden, um eine Photovoltaikanlage anzuschaffen. Privatpersonen haben hier ebenfalls die Möglichkeit, eine finanzielle Unterstützung durch einen KfW-Kredit 270 zu erhalten. Des Weiteren besteht die bundesweite Möglichkeit, eine Einspeisevergütung erhalten zu können. Auch die Mehrwertsteuer, welche entfällt, ist eine Förderung, welche sich lohnt.

Das KfW-Förderprogramm 270

Das KfW 270-Darlehen von der Kreditanstalt für Wiederaufbau bietet privaten Personen einen zinsgünstigen Kredit für die Anschaffung und Installation einer Photovoltaikanlage. Diese Darlehen können von privaten Personen und sogar Unternehmen beantragt werden. Die Summe eines Darlehens ist begrenzt mit einem Höchstbetrag von € 50 Millionen. 

Der KfW-Zuschuss 442

Die KfW bietet staatliche Zuschüsse für Installationen von Photovoltaikanlagen mit Batteriespeichern und Ladestationen für elektrische Fahrzeuge. Hier liegt die maximale Fördersumme bei € 10.200,–. Dieser Zuschuss wurde ab September 2023 gewährt und war sehr rasch ausgeschöpft. Neue Anträge können seit Beginn 2024 wieder gestellt werden. 

Die Einspeisevergütung

Personen, die selbst erzeugten Solarstrom in das öffentliche Stromnetz einspeisen, erhalten eine Einspeisevergütung vom Staat.

Diese Einspeisevergütung beträgt:

  • bei Photovoltaikanlagen bis 10 kWp für die Volleinspeisung 13,0 Cent/kWh und bei Überschusseinspeisung 8,2 Cent/kWh 
  • bei Photovoltaikanlagen von 10 bis 40 kWp für die Volleinspeisung 10,9 Cent/kWh und für die Überschusseinspeisung 7,2 Cent/kWh 
  • bei Photovoltaikanlagen von 40 bis 100 kWp für die Volleinspeisung 10,9 Cent/kWh und 5,8 Cent/kWh für die Überschusseinspeisung 

Zusätzlich zu den bestehenden Förderungen fällt die Mehrwertsteuer beim Kauf einer Photovoltaikanlage und deren Installation weg. Für Anlagen bis zu 30 kWp Leistung muss außerdem keine Einkommensteuer mehr bezahlt werden.